Infos

Betriebszeiten Bikepark Semmering 2021

Betriebszeiten 2021:

13.Mai.2021 bis 01.07.2021                   Freitag-Sonntag von 9.00 bis 17.00 Uhr

02.07.2021 – 05. 09.2021                       Täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr

06.09.2021 – 24.10.2021                       Freitag-Sonntag von 9.00 bis 17.00 Uhr

Zusätzliche Betriebstage:

13.05.2021 (Donnerstag, Eröffnung)

24.05.2021 (Pfingstmontag)

03.06.2021 (Donnerstag, Fronleichnam)

Änderungen von Betriebszeiten sind vorbehalten

Liftkarten-Preise

Einzelfahrten  Erwachsene  Kinder  Jugendliche/Senioren 
 Berg- oder Talfahrt€12,00 € 8,50 € 10,50 
 Berg- und Talfahrt€ 16,50 €12,00 € 14,50 
Mehrfachfahrten + Bike Erwachsene Kind Jugend/Senior
 1 Tag € 34,00 €19,00 € 29,50 
 Vormittag (09:00 – 13:00)€ 25,50 €15,00 € 23,00 
 Nachmittag (13:00 – 17:00)€ 25,50 €15,00 € 23,00 
 Monsterroller-Karten  Erwachsene  Kind  Jugend/Senior 
 Roller-Schnupperkarte
 (1 Bergfahrt, Leihroller )
€ 19,70 €12,70 € 18,20 
 Wander-Roller-Karte
 (zu Fuß bergauf, Leihroller bergab)
€ 11,00 € 8,70 €  9,70 
 Monsterroller Leihgebühr
 1 Tag (09:00 – 17:00 Uhr)                                      € 15,00 
 Vormittag (09:00 – 13:00 Uhr)                      €  8,90 
 Nachmittag (13:00 – 17:00  Uhr)                      €  8,90 
 Helmgebühr                      € 4,00

 Mountaincart Karten*  Erwachsene  Kind  Jugend/Senior 
 Mountaincart-Schnupperkarte
 (1 Bergfahrt, Mountaincart)
€ 21,50 €14,50 € 21,00
 Wander-Mountaincart-Karte
 (zu Fuß bergauf, Mountaincart retour)
€ 12,50€10,50 €11,50
Hemgebühr €4,00€4,00  €4,00

 Mehrtages- und  Saisonkarten           Erwachsene  Kind  Jugend/Senior 
 2 Tageskarte€ 63,50  € 34,80 € 53,50
 Saisonkarte Semmering€ 285,50 €137,20 € 238,00

*Mountain Cart wird nur für  Einzelfahrt ausgegeben! Die Fahrt soll die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten. 

Gratisbeförderung: 0 – 5 Jahre 
Kinder: 6 – 14 Jahre
Jugend: 15 – 17 Jahre
Senior: ab 60 Jahre, erhält den Jugendtarif. (Ausnahme GraVity-Saisonkarte!)
Hunde werden, an der Leine, mit der Kabinenbahn gratis befördert.

Verkauf von Kinder-, Jugend-, und Seniorenkarten nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises!

Spezielle Tarife für Gruppen ab 20 Personen und Schülergruppen.

Kinder dürfen ab 8 Jahren die Monsterroller, sowie die Bikeparkstrecken benützen! Unter 8 Jahren ist das Rollern nicht erlaubt, auch nicht am Roller des Erwachsenen. Wir empfehlen eine Nutzung ab 12 Jahren. Kinder ab 8 Jahren müssen in Begleitung einer Person über 19 Jahre sein, um die Strecke benützen zu dürfen. Die Begleitperson wird ihren Aufsichtspflichten gegenüber dem Kind nachkommen und auch die Ausrüstung des Kindes kontrollieren.

Allgemeine Informationen: 

Die Liftkarte ist nicht übertragbar. Für verlorene Liftkarten kann kein Ersatz geleistet werden. Die Liftkarten Kontrolle erfolgt durch automatische Lesegeräte und Kontrollorgane. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug und die Einhebung der Liftkarte zur Folge. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder ein technisches Gebrechen an der Bahn, welche eine Einstellung der Bahn aus Sicherheitsgründen erfordert, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Liftkarte. Eine Rückvergütung der Liftkarte kann nur bei Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Rückvergütung erst ab dem Tag der Hinterlegung an der Hauptkassa, eine ärztliche Bescheinigung ist mitzubringen. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung der Liftkarte. Speedflying ist behördlich verboten. Es gelten die Benützungsbedingungen des Bikeparks der Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. Diese vor der Kassa und vor den einzelnen Streckenabschnitten des Bikepark Semmering ausgehängt. Die Benützung des Bikepark Semmering erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Benützungsbedingungen.

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.